Qualifikation

Um sich Berufskraftfahrer nennen zu dürfen, benötigt man folgende Vorraussetzungen:

- Mindestalter 18-Jahre
- Führerscheinklasse: C, CE

Jeder Fahrer hat neben dem Nachweis einer Grundqualifikation (Fahrerlaubnis), nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, die Pflicht an regelmäßigen Weiterbildungsschulungen teilzunehmen. Die vorgeschriebenen Schulungen müssen jeweils alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Sie umfassen fünf Module á sieben Stunden, zu folgenden Themen:

  1. Eco-Training (ökonomische Fahrweise)
  2. Ladungssicherung
  3. Fahrsicherheitstraining
  4. Sozialvorschriften im Güterverkehr
  5. Image